Das Thema Kostenübernahme bei Lipödem ist für viele Betroffene von großer Bedeutung. Jahrelang war die Liposuktion für die meisten Betroffenen, vor allem in Stadium 1 und 2, eine Selbstzahlerleistung. Mit dem GBA-Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde in Aussicht gestellt, Kostenübernahmen durch die Krankenkassen für einen erweiterten Patientinnenkreis unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Doch was bedeutet das konkret? Wer kann von der Kostenübernahme profitieren und welche Hürden gibt es noch?
Wir von der LipoClinic Dr. Heck möchten Ihnen einen Überblick geben, Ihnen die Unsicherheiten nehmen und Ihnen gleichzeitig zeigen, welche Möglichkeiten Sie als Patientin haben.
Viele Frauen kämpfen seit Jahren für die Anerkennung des Lipödems sowie für die Kostenübernahme der Liposuktionen über die Krankenkassen. Die Entscheidung des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss) vom 17. Juli 2025, nach der die Krankenkassen bald unter bestimmten Voraussetzungen die Lipödem-Operation als Kassenleistung übernehmen könnten, hat zunächst eine große Freude bei allen Betroffenen ausgelöst – ein sehr wichtiger Schritt auch für uns, da wir als spezialisierte Klinik für das Lipödem seit über 10 Jahren Aufklärungsarbeit betreiben. Ein gezielter Blick auf die Bedingungen für eine solche Kostenübernahme löst hingegen zahlreiche Fragen aus, die wir im Folgenden für Sie klären wollen.
Damit bei Liposuktion eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist, gelten mehrere Bedingungen:
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Liposuktion medizinisch gerechtfertigt ist – führen aber dazu, dass Patientinnen, die ihre Diagnose bereits von einem anderen Facharzt erhalten haben, ganz von vorne beginnen müssen und Patientinnen mit einem BMI >35 kg/m² für die Kostenübernahme ausgeschlossen sind. Das kann für viele Patientinnen nicht nur zeitintensiv sein, sondern auch eine psychische Herausforderung darstellen.
Das Ziel des GBA-Beschlusses ist es, die Lipödem-Behandlung für Betroffene besser zugänglich zu machen. Bei näherer Betrachtung sieht die Realität jedoch deutlich komplexer aus:
Eine große Herausforderung stellt die eingeschränkte Auswahl an Fachärzten, die eine kassenärztlich anerkannte Lipödem-Diagnose stellen dürfen, dar. Wie lange haben Sie auf Iihre Diagnose oder den langersehnten Termin beim Facharzt gewartet? Es ist nicht selten, dass die Diagnosestellung am Kenntnisstand der Ärzte scheitert und das Lipödem über Jahre nicht richtig diagnostiziert wird. Neben dem fehlenden Wissen, können Sie außerdem mit langen Wartezeiten rechnen, denn die Gruppe der Diagnostiker ist in Deutschland sehr klein. Dieses Problem betrifft auch Frauen, die bereits privatärztlich eine Lipödem-Diagnose erhalten haben. Diese zählt nicht für die Krankenkassenversorgung, sodass eine neue Diagnose durch einen der zugelassenen Fachärzte notwendig ist. Die ohnehin lange Reise zu einem schmerzfreien Leben verzögert sich dadurch weiter.
Doch damit ist der bürokratische Weg noch nicht beendet. Nach dem sogenannten Vier-Augen-Prinzip braucht es neben der Diagnose durch einen zugelassenen Arzt zusätzlich eine Indikationsstellung durch den Operateur, also die offizielle Begründung für den Eingriff. Beide Schritte müssen mit einem Mindestabstand von sechs Monaten erfolgen, in denen die konservative Therapie (Kompression, Bewegung, Lymphdrainage) fortgeführt werden muss. In dieser Zeit darf zudem kein Gewichtszuwachs auftreten – ansonsten droht der Verlust der Zulassung zur Kostenübernahme durch die Kasse.
Nicht jeder Arzt darf auf Krankenkassenkosten ein Lipödem operieren. Wer bislang bereits Liposuktionen durchgeführt hat, muss mindestens 50 Operationen nachweisen. Neue Operateure benötigen lediglich 20 Eingriffe innerhalb von zwei Jahren.
Die Liposuktion beim Lipödem unterscheidet sich in Technik und Zielsetzung grundlegend von ästhetischen Eingriffen. Expertise und Routine sind entscheidend für ein sicheres und nachhaltiges Ergebnis – gerade bei dieser komplexen Erkrankung.
Realistisch betrachtet wird nur ein kleiner Teil der betroffenen Patientinnen von der Kassenzulassung Liposuktion als Kassenleistung profitieren. In Deutschland wird geschätzt, dass etwa 2,6 Millionen Frauen vom Lipödem betroffen sind. Gleichzeitig gibt es vermutlich nur rund 50 Kliniken, die diese Operation auf Krankenkassenkosten anbieten dürfen. Das entspricht theoretisch über 50.000 Patientinnen pro Klinik – eine rechnerische Überlastung, die zu enormen Wartezeiten führen wird.
Als spezialisierte Privatklinik operieren wir unabhängig von den Kassenregelungen. Das bedeutet:
Unsere Erfahrung zeigt, dass Patientinnen den klaren Ablauf, die persönliche Betreuung und die hohen Qualitätsstandards schätzen – gerade weil die Finanzierung der Lipödem-OP durch eine Krankenkasse mit so vielen Unsicherheiten verbunden ist. Sie erhalten von uns eine Rechnung zu Ihrem individuellen Behandlungsvertrag.
Die Finanzierung einer Liposuktion ist ein emotionales und komplexes Thema. Die aktuelle Beschlusslage schafft Hoffnung, führt aber auch zu Unsicherheiten. Wichtig ist, dass Sie sich gut informieren und Ihre Entscheidung unabhängig von äußeren Zwängen treffen.
Das Team der LipoClinic Dr. Heck unterstützt Sie dabei – mit Empathie, Fachwissen und einem klaren Versprechen: Wir sind an Ihrer Seite, von der ersten Beratung bis zu Ihrem neuen Lebensgefühl.
Sie haben Fragen zur Kostenübernahme oder möchten sich über Finanzierungsmöglichkeiten informieren? Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir nehmen uns Zeit für Sie.
Nein. Die LipoClinic Dr. Heck ist eine Privatklinik und hat keine Kassenzulassung. Wir können daher nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Sie erhalten von uns eine Rechnung zu Ihrem individuellen Behandlungsvertrag.
Ja, wir können im Rahmen unserer Beratung ein Lipödem diagnostizieren und Sie bei uns wie gewohnt behandeln. Eine kassenärztlich anerkannte Diagnose stellen wir jedoch nicht mehr aus. Eine Ausnahme gilt nur für internationale Patientinnen oder privat versicherte Patientinnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat festgelegt, dass eine für die Krankenkassen gültige Diagnose ausschließlich von bestimmten Fachärztinnen und Fachärzten gestellt werden darf.
Jeder Fall ist individuell. Wir erwarten eine relativ hohe Nachfrage nach Kostenübernahmen der Krankenkassen. Die Zahl der zugelassenen Ärzte und Kliniken ist sehr begrenzt, die Nachfrage aber hoch. Möglicherweise ist mit langen Wartezeichen zu rechnen.
Die Bedingungen des GerichtsurteilsBA-Beschlusses betreffen uns als Lipödem-Privatklinik nicht. Es gibt nur wenige Ausschlusskriterien für eine Operation, wie ein Maximalgewicht von ca. 130 kg oder bestimmte Vorerkrankungen. Diese Punkte besprechen wir gerne individuell mit Ihnen – entweder telefonisch oder am Besten im Rahmen einer kostenlosen persönlichen Beratung vor Ort.
Nach einer persönlichen Beratung kann die Operation – sofern Ihre Anamnese und alle vorbereitenden Kriterien wie Flachstrick und Blutbild erfüllt sind – in der Regel innerhalb weniger Wochen stattfinden.
Unsere Behandlungen erfolgen auf Basis eines sogenannten Krankenhausaufnahmevertrags, der ärztliche Behandlung, Unterbringung, Verpflegung und Pflege umfasst.
Das bedeutet: Wir vereinbaren mit unseren Patientinnen feste Pauschalpreise. Diese Vorgehensweise wurde im Juni 2024 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Entscheidend ist dabei, dass es sich bei unseren Eingriffen um stationäre Behandlungen handelt – und in diesen Fällen sind Privatkliniken nicht an die Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) gebunden.
Für Sie bedeutet das: Sie erhalten von Anfang an volle Transparenz über die Kosten und können sich darauf verlassen, dass keine zusätzlichen Gebühren auf Sie zukommen.
Selbstverständlich. Sie erhalten die Handynummer Ihres Operateurs, der Sie von Anfang bis Ende Ihrer Reise begleitet. Nach einem Jahr ist grundsätzlich ein spezieller Kontrolltermin vorgesehen.
Wir stellen Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für zwei Wochen nach der OP aus, damit Sie sich optimal regenerieren können.
Wir bieten auch Straffungen über die LipoSthetic, allerdings ausschließlich an unserem Standort Mülheim an der Ruhr.