Zahlungsvorgang an einem Empfangstresen, bei dem eine Person eine Kreditkarte überreicht, während ein Mitarbeiter am Computer sitzt.

Blog | Apr 11, 2024 | Geprüft durch Dr. med. Thomas Witte​

Krankenkasse & Lipödem: Kostenübernahme der operativen Behandlung

Viele Lipödem-Patientinnen kennen das Gefühl von Hilflosigkeit und Ratlosigkeit nur zu gut. Der Körper schmerzt, und trotz verschiedener therapeutischer Ansätze gibt es oft nur wenig Linderung. Die operative Entfernung des krankhaften Fettgewebes beim Lipödem stellt sich häufig als einzige effektive Lösung dar, doch die finanzielle Belastung kann zunächst abschreckend wirken.

Seit Januar 2020 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Operation des Lipödems von der Krankenkasse übernehmen zu lassen.

In diesem Beitrag informieren wir Sie über die Voraussetzungen und Kriterien der Kostenübernahme bei einer Lipödem-Behandlung durch Ihre Krankenkasse.

Wir möchten jedoch betonen, dass die LipoClinic Dr. Heck eine Privatklinik ist, die keine Kassenzulassung hat, sodass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gänzlich ausgeschlossen ist.

Neuerungen seit Januar 2020: Kostenübernahme der Lipödem-Behandlung durch die Krankenkasse möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 19. September 2019 beschlossen, dass die Kosten für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion) unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden können. Diese Neuerungen sind seit Januar 2020 wirksam und gelten vorerst bis Dezember 2024. Die genauen Voraussetzungen für eine solche Kostenübernahme bei einem Lipödem hängen von den Kriterien der einzelnen Krankenkassen ab.

Neuerungen seit Juli 2025

Am 17. Juli 2025 hat der GBA beschlossen, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Liposuktion beim Lipödem nicht mehr nur im Stadium 3, sondern auch in den Stadien 1 und 2 unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt. Damit fällt eine wichtige bisherige Hürde weg.

Dennoch gelten strenge Kriterien für die Kostenübernahme bei Lipödem: Die Diagnose muss von speziell zugelassenen Fachärzten gestellt werden, es ist eine mindestens sechsmonatige konservative Therapie ohne Gewichtszunahme vorgeschrieben, und auch die Operateure benötigen eine besondere Kassenzulassung.

Damit die Behandlung ambulant als Kassenleistung möglich wird, müssen jedoch noch die Abrechnungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt werden. Der G-BA rechnet mit einer Umsetzung bis zum 1. Januar 2026. Zuvor muss der Beschluss noch vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Lipödem: Welche Voraussetzungen und Kriterien müssen für eine Kostenübernahme zur Liposuktion vorliegen?

Viele Patientinnen sind unsicher, ob die Kosten für die Behandlung ihres eigenen Lipödems von der Krankenkasse übernommen werden, da in diesem Zusammenhang häufig Unklarheit über die Voraussetzungen und Kriterien besteht. Nachfolgend gehen wir näher auf die notwendigen Voraussetzungen und Kriterien der Krankenkassen ein, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen.

Nahaufnahme von Oberschenkeln einer Person mit Cellulite, während eine Hand die Haut berührt. Die Person trägt schwarze Unterwäsche, der Hintergrund ist neutral. Diese Darstellung kann in Kontexten zu Körperakzeptanz, Hautpflege oder Gesundheitsberatung verwendet werden.

Kriterien der Krankenkassen zur Kostenübernahme

Lipödem-Diagnose durch zugelassene Fachärzte und medizinische Notwendigkeit

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn eine klare Diagnose für das Lipödem vorliegt. Dabei müssen vor allem andere Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik ausgeschlossen werden und folgende Lipödem-Symptome feststellbar sein:

Disproportionale Fettgewebsvermehrung an den Armen und Beinen mit unbetroffenen Händen und Füßen sowie Druck- und Berührungsschmerzen. Darüber hinaus großlappige und überhängende Gewebeanteile, sogenannte Wammen, die mindestens 5 cm untertaschbar sein müssen.

Ferner muss nachgewiesen werden, dass die Behandlung dringend notwendig ist, indem konkrete Beweise für Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und psychische Belastungen vorgelegt werden. Eine ausführliche Dokumentation, die die starken Auswirkungen des Lipödems auf die Lebensqualität des Patienten zeigt und die Aussparungen von Händen und Füßen betont, ist dabei sehr wichtig.

Die Diagnose darf nur durch eine der vom GBA zugelassenen Facharztgruppen gestellt werden. Dazu zählen Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Ärzte mit Zusatzweiterbildung Phlebologie. Eine privatärztlich gestellte Diagnose – etwa durch die LipoClinic Dr. Heck – wird für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht anerkannt.

Konservative Therapiemaßnahmen

Konservative Therapieansätze wie manuelle Lymphdrainage, Kompressionsstrümpfe und Bewegungstherapie müssen vor dem Eingriff ausgeschöpft worden sein, bevor die Kosten für weitergehende Maßnahmen wie einer Liposuktion von den Krankenkassen übernommen werden. Diese Maßnahmen müssen in einem Zeitraum von mindestens 6 Monaten kontinuierlich durchgeführt worden sein und keine Besserung erbracht haben. Die Unwirksamkeit sollte von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin nachweisbar dokumentiert worden sein, sodass eine Durchführung einer Liposuktionsbehandlung als nächsten Schritt verordnet werden kann.

Kein Gewichtszuwachs in der Therapiephase

Während der sechsmonatigen konservativen Therapiephase ist es entscheidend, dass das Körpergewicht stabil bleibt. Jede Gewichtszunahme in diesem Zeitraum kann dazu führen, dass die Krankenkasse die Genehmigung für die Kostenübernahme der Lipödem-Behandlung verweigert.

Der Hintergrund: Die Krankenkassen möchten sicherstellen, dass die Beschwerden tatsächlich auf das Lipödem zurückzuführen sind und nicht auf eine zusätzliche Gewichtszunahme, etwa durch falsche Ernährung oder Bewegungsmangel. Aus diesem Grund ist es ratsam, in dieser Phase besonders auf eine ausgewogene, entzündungshemmende Lipödem-Ernährung, ausreichend Bewegung und eine konsequente Kompressionstherapie zu achten.

Body-Mass-Index (BMI) unter 35

Ein weiterer entscheidender Faktor ist der Body-Mass-Index (BMI). Die Krankenkassen setzen häufig einen BMI unter 35 als Voraussetzung für die Kostenübernahme fest. Eine professionelle Beratung und Dokumentation durch einen Arzt ist auch hier unerlässlich, wenn die Krankenkasse die Behandlung des Lipödems übernehmen soll. Liegt der BMI zwischen 32 und 35, wird zusätzlich die Waist-to-Height-Ratio (WHtR) herangezogen, um festzustellen, ob das Gewicht hauptsächlich durch das Lipödem oder durch Adipositas bedingt ist. Sollte der BMI über dem Richtwert von 35 liegen, muss vor der Liposuktion eine Behandlung der vorliegenden Adipositas erfolgen.

In der achten Folge unseres LipoClinic Dr. Heck Podcasts „Maßgefertigt – der Lipödem Podcast“ berichtet unsere Patientin Ann-Kathrin von ihren Erfahrungen mit der Erkrankung in Kombination mit Adipositas.

Indikationsstellung durch den Operateur

Neben der Diagnose ist auch eine Indikationsstellung – also die medizinische Begründung für den Eingriff – durch einen zugelassenen Operateur notwendig. Dieser Schritt darf frühestens sechs Monate nach der Diagnosestellung erfolgen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Lipödem-Operation auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt werden.

Weitere Schritte für eine Kostenübernahme nach Erfüllung der Kriterien und Voraussetzungen

Um bei der Liposuktion des Lipödems die Kosten von der Krankenkasse übernommen zu bekommen, können betroffene Patientinnen, die die Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag stellen. Dieser sollte sowohl die Notwendigkeit des Eingriffes als auch die chronischen Schmerzen und funktionellen Beeinträchtigungen hervorheben, die in den Voraussetzungen und Kriterien erwähnt werden. Das ist wichtig, da rein kosmetische Eingriffe nicht von der Krankenkasse finanziert werden.

Was können Sie tun, wenn die Krankenkasse beim Lipödem die Kostenübernahme ablehnt?

Falls die Krankenkasse die Kostenübernahme bei Ihrem Lipödem ablehnt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. In diesem Fall wird ein Gutachten erstellt, üblicherweise durch einen Arzt des MDK. Das erstellte Gutachten zu Ihrem Lipödem wird an die Krankenkasse gesandt. Bei erneuter Ablehnung wird ein Widerspruchsausschuss einberufen, der überprüft, ob es triftige Gründe für eine Kostenübernahme der Krankenkasse bei Ihrem Lipödem gibt.

Bei weiterer Ablehnung besteht die Möglichkeit, vor einem Sozialgericht Klage zu erheben. Ein solches Verfahren ist in der Regel kostenlos. Die Anwaltskosten müssen aber im Falle eines Verlusts des Verfahrens vom Kläger selbst getragen werden.

Die Chancen auf eine Kostenübernahme der Lipödem-Behandlung durch die Krankenkasse sind nach dem neuen Beschluss zwar etwas gestiegen, hängen jedoch stark davon ab, ob alle formalen und medizinischen Voraussetzungen lückenlos erfüllt sind. Deshalb ist es wichtig, bereits im Vorfeld sorgfältig alle Nachweise zusammenzutragen und sich gegebenenfalls rechtlich oder medizinisch beraten zu lassen.

Kostenübernahme bei einer Lipödem-Operation: Wichtige Informationen für unsere Patientinnen

Die Frage nach der Kostenübernahme der Operation des Lipödems durch die Krankenkasse ist verständlicherweise eine, die viele Lipödem-Patientinnen beschäftigt. Eine Liposuktion wird erst nach einer gesicherten Diagnose durch einen zugelassenen Facharzt, eine sechsmonatige konservative Therapie ohne Gewichtszunahme sowie die Einhaltung bestimmter BMI- und WHtR-Grenzwerte von der Krankenkasse übernommen.

Als Privatklinik besitzen wir keine Kassenzulassung. Das bedeutet, dass wir Patientinnen, deren Lipödem die Voraussetzungen der Krankenkasse erfüllen, nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen operieren können.

Geprüft durch Dr. med. Thomas Witte

Dr. Thomas Witte ist Ärztlicher Direktor der LipoClinic Dr. Heck und Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Mit jahrzehntelanger operativer Erfahrung und tiefem Verständnis für die individuellen Bedürfnisse von Lipödem-Patientinnen gehört er zu den führenden Experten auf diesem Gebiet. Sein Fokus liegt auf einer ganzheitlichen, sicheren und empathischen Versorgung – stets mit dem Ziel, ein Stück Lebensqualität zurückzugeben.

Portrait eines lächelnden Mannes mit Brille in einem modernen Büro, der die Arme vor der Brust verschränkt hat. Er trägt ein graues Hemd und hat einen gepflegten, kurzen Bart. Der Hintergrund zeigt eine unscharfe Büroumgebung.

Dr. med. Thomas Witte

Ärztlicher Direktor
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Facharzt für Chirurgie und Handchirurg

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