Frau, die ihre Steuererklärung macht, um ihre Liposuktionen geltend zu machen

Blog | Juni 04, 2024

Lipödem-Operation in der Steuererklärung angeben

Leiden Sie unter einem Lipödem und planen eine Liposuktion?

Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie: Die Kosten für Ihre Lipödem-OP können Sie in vielen Fällen in der Steuererklärung geltend machen und somit von der Steuer absetzen. Das hat 2016 der Bundesfinanzhof in einem Urteil entschieden.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen und Verfahren Sie beachten müssen und wie genau Sie vorgehen sollten, wenn Sie Ihre Lipödem-OP in der Steuererklärung aufführen wollen.

Lipödem & Steuererklärung: Was ist das Lipödem?

Das Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die in erster Linie Frauen betrifft und oft von Lipödem-Schüben begleitet wird. Es manifestiert sich durch eine unkontrollierte Zunahme des Fettgewebes an Armen und Beinen, die nicht nur sichtbar, sondern auch sehr schmerzhaft sein kann. Darüber hinaus sind die Betroffenen oft anfälliger für blaue Flecken und erleben eine Beeinträchtigung ihrer Beweglichkeit, was selbst einfache Alltagsaktivitäten zu einer Herausforderung machen kann.

Diese körperlichen Symptome gehen oft mit emotionalen Belastungen einher, da das veränderte Körperbild zu Unsicherheit und sozialer Isolation führen kann. Aus diesem Grund ist eine ganzheitliche Behandlung wichtig, die den Zusammenhang von Lipödem und Psyche sowie eine ausgewogene Lipödem-Ernährung nicht unbeachtet lässt.

Kann ich die Kosten für eine Lipödem-OP in der Steuererklärung geltend machen?

Für viele Betroffene stellt sich die Frage, ob man die Lipödem-OP in der Steuererklärung aufführen kann. Die Antwort darauf ist: Ja.

Wenn Sie an einem Lipödem leiden und sich einer Liposuktion unterzogen haben, können Sie die Kosten für die Lipödem-OP unter bestimmten Voraussetzungen als „außergewöhnliche Belastungen“ in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wir verraten Ihnen nachfolgend alles, was Sie zu dem Thema „Lipödem & Steuererklärung“ wissen müssen.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Wenn Sie die Kosten Ihrer Lipödem-OP in der Steuererklärung aufführen und somit steuerlich geltend machen möchten, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Denn nicht jede Fettabsaugung kann automatisch als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angesetzt werden. Hier die entscheidenden Kriterien im Überblick:

  • Die Liposuktion muss medizinisch notwendig sein und darf nicht rein kosmetischen Zwecken dienen. Dies muss durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
  • Die Kosten dürfen nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Lehnt Ihre Kasse die Kostenübernahme ab, können Sie die Ausgaben der Lipödem-OP in der Steuererklärung angeben.
  • Es muss sich um eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode handeln. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ist dies bei der Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems seit 2016 der Fall.
  • Ein zuvor erstelltes amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes sind nicht mehr zwingend erforderlich, um die Lipödem-OP in der Steuererklärung aufzuführen.

Welche Kosten kann ich absetzen?

Wenn Sie eine Operation zur Behandlung Ihres Lipödems planen oder bereits durchgeführt haben, können Sie eine Reihe von damit verbundenen Kosten steuerlich absetzen. Unter die außergewöhnlichen Belastungen, die Sie nach der Lipödem-OP in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, fallen diverse Ausgaben:

  • Arzthonorare und Klinikgebühren
  • Kosten für Vor- und Nachuntersuchungen sowie Lymphdrainage
  • Fahrtkosten zu Behandlungen
  • Zuzahlungen für Medikamente, Verbandsmaterial und Kompressionsstrümpfe
 

Wichtig ist, dass Sie alle Belege und Rechnungen Ihrer Lipödem-OP sorgfältig aufbewahren, um die Ausgaben in der Steuererklärung nachweisen zu können. Dazu gehören nicht nur die Rechnungen für die eigentliche Operation, sondern auch für alle damit zusammenhängenden Behandlungen und Anschaffungen.

Sammeln Sie also gewissenhaft alle Quittungen, Rezepte und Überweisungsbelege, die im Zusammenhang mit Ihrer Lipödem-OP stehen und wichtig für die Steuererklärung sein könnten. Ordnen Sie die Unterlagen chronologisch und bewahren Sie sie mindestens bis zum Abschluss Ihrer Steuererklärung auf, besser noch ein paar Jahre länger. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls das Finanzamt Rückfragen hat oder Belege nachfordert.

Scheuen Sie sich nicht, auch kleinere Beträge geltend zu machen, denn gerade bei einer so kostenintensiven Behandlung wie einer Liposuktion können sich auch die Fahrtkosten oder die Zuzahlungen für Medikamente schnell summieren. Jeder Euro zählt und kann Ihre Steuerlast mindern.

Antragsverfahren und Fristen

Um die Kosten Ihrer Lipödem-OP abzusetzen, geben Sie diese in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen an. Dafür nutzen Sie die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“. Die Steuererklärung können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Wurde Ihre Liposuktion also beispielsweise 2020 durchgeführt, können Sie die Kosten noch bis Ende 2024 geltend machen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Kosten Sie in Ihrem Fall absetzen können, lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten. Diese können Ihnen noch mehr Informationen zu dem Thema „Lipödem & Steuererklärung“ geben.

LipoClinic Dr. Heck: Die Lipödem-OP in unserer Klinik ist mit der Steuererklärung steuerlich absetzbar

Eine Liposuktion ist für viele Betroffene der Weg zu mehr Lebensqualität und Schmerzfreiheit. Umso erfreulicher ist es, dass die Kosten für die Lipödem-OP seit dem BFH-Urteil in den meisten Fällen in der Steuererklärung aufgeführt werden können – auch ohne vorheriges MD- oder amtsärztliches Gutachten.

Unser kompetentes Team der LipoClinic Dr. Heck unterstützt Sie gerne auf Ihrem Weg zur ganzheitlichen Lipödem-Behandlung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie sich individuell zu unserem Ansatz beraten. Sie können telefonisch oder über das Formular auf unserer Website Kontakt zu uns aufnehmen!

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